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Allgäu: Raubmord-Prozess wird nicht neu aufgerollt

Der Prozess um einen Raubmord an einem Pflegebedürftigen im Allgäu wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Revision des Urteils am Landgericht Kempten weitgehend als unbegründet verworfen. Ein 29-Jähriger war dort wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er nach einem Raubüberfall im März 2020 sein herzkrankes, fast blindes und gehbehindertes Opfer in dessen Wohnung gefesselt und geknebelt zurückgelassen hatte. Der Mann erstickte Stunden später qualvoll.