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Allgäu: Besuchsverbot in Kliniken

Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gelten im Rahmen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unsere Kliniken spezielle Besuchsregelungen.
Der Schutz unserer Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind. Wir bitten alle Angehörigen und die Patienten um Ihr Verständnis.
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen durch das neuartige Coronavirus gilt für die Kliniken unseres Klinikverbundes ab 10. April 2021 ein allgemeines Besuchsverbot!
Ausnahmen an den Kliniken in Kempten, Immenstadt und Oberstdorf:

– Ein Elternteil von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden.
– Besuche bei Patienten unserer Palliativstation.
– Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist,
– Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
– Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation

Für die Kliniken in Mindelheim und Ottobeuren gilt bereits seit dem 01.04.2021 ein generelles Besuchsverbot mit folgenden Ausnahmen:

– Väter von Neugeborenen (1 x täglich)
– Familienangehörige von palliativen Patienten
– Streng begründete Einzelfälle nach Freigabe durch den zuständigen Arzt der jeweiligen Abteilung (1 x täglich), z.B. bei Kindern/Minderjährigen, sozialen Härtefällen

Alle Besucher müssen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest jünger 24 Stunden nachweisen oder werden vor dem Zutritt zur Klinik mit einem Antigen-Schnelltest abgestrichen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske in allen Kliniken des Klinikverbund Allgäu verpflichtend ist. Es können nur Personen die Kliniken betreten, die gesund sind und keinen Kontakt zu Personen mit bestätigter Coronavirusinfektion in den letzten Tagen hatten. Alle Besucher werden bei Betreten des Klinikgebäudes namentlich registriert und müssen einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen – siehe Download (am besten Zuhause vorab ausfüllen und mitbringen).
Der Zugang zu den Kliniken ist an allen Standorten nur über die Haupteingänge möglich.