Die Zwangspause ist vorbei, ab Montag (04.05.2020) dürfen Friseursalons wieder öffnen. Allerdings nur unter besonderen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen. Diese sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und verpflichtend.
Ein Mundschutz ist für Kunden sowie Friseur pflicht, zudem gilt auch eine Umhangpflicht für den Friseur.
Friseure müssen ab der Begrüßung bis nach dem Haare waschen Einmalhandschuhe tragen.
Kunden müssen nach Betreten des Salons Hände waschen und desinfizieren. Auch Haarewaschen ist ab 4. Mai beim Friseurbesuch für alle Kunden verpflichtend.
Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten oder Wickler müssen nach jedem Kunden gereinigt werden.
Augenbrauen zupfen, Wimpern färben oder den Bart rasieren sind derzeit aufgrund des hohen Infektionsrisikos nicht erlaubt.
Wie viele Kunden den Salon betreten dürfen, hängt von dessen Größe ab. Zwischen jedem Friseurplatz inklusive zwischen den Kunden muss der Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert werden. Außerdem darf sich pro Kunde nur ein Friseur nähern.
Auch auf den Kaffee oder auf Zeitschriften müssen Kunden verzichten.