Start Nachrichten Landkreis Augsburg: Änderungen im behördlichen Parteiverkehr der Kfz-Zulassungsstelle in Gersthofen ab Januar

Landkreis Augsburg: Änderungen im behördlichen Parteiverkehr der Kfz-Zulassungsstelle in Gersthofen ab Januar

Maßnahme dient der Kontaktreduzierung in der Außenstelle

Das Landratsamt Augsburg weist auf organisatorische Änderungen hin, die ab Montag, 4. Januar 2021, in der Kfz-Zulassungsstelle in Gersthofen gelten werden. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Außenstelle reduzieren vorübergehend den Parteiverkehr in der
Zulassungsstelle so weit wie möglich, um in der Corona-Pandemie die Ansteckungsgefahr zu minimieren und langfristig handlungsfähig zu bleiben“, erklärt Landrat Martin Sailer. Auf die täglichen Erreichbarkeitszeiten der Behörde hat die Umstellung keine Auswirkungen; die Kfz-Zulassungsstelle bietet weiterhin ab 08:30 Uhr Termine an, montags und dienstags bis 15:20 Uhr, mittwochs bis 12:50 Uhr, donnerstags bis 16:50 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr. „Unser Ziel ist es, alle Situationen des Parteiverkehrs auf das absolute Minimum zu reduzieren“, so Sailer. „Die Maßnahme, mit der wir die persönlichen Kontakte in der Behörde massiv reduzieren, dient angesichts der aktuellen Infektionslage nicht nur dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch dem unserer Besucher“, erklärt der Landrat.

Anträge können vor Ort eingereicht und abgeholt werden

In der Praxis wird der neue Modus des Parteiverkehrs folgendermaßen aussehen: Alle Anträge können bei der Zulassungsstelle vor Ort beim Eingangskontrollpersonal zu einem vorher vereinbarten Termin abgegeben oder gegebenenfalls per Post eingereicht werden – zusammen mit einer Telefonnummer und/oder einer Emailadresse für Rückfragen. Diese Abgabetermine können weiterhin über die Internetseite (www.landkreis-augsburg.de) gebucht werden.

Die notwendigen Unterlagen sind auf der gleichen Seite zu finden, wo diese heruntergeladen und bequem zu Hause ausgefüllt werden können. Alternativ stehen diese natürlich auch am Eingang ausgedruckt zur Verfügung. Im Falle etwaiger vorher abzuklärenden Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12.30 Uhr unter der Nummer 0821/3102-3333 oder per E-Mail unter kfz-zulassung@LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Sobald die Unterlagen bearbeitet sind, werden die Antragsteller informiert. Die Ausgabe erfolgt über den Hinterausgang des Gebäudes, wo in unmittelbarer Nähe auch weiterhin die Bestellung und Abholung von Nummernschildern möglich sein wird. In Fällen, in denen die Abholung nicht möglich ist, wird die Behörde die Unterlagen auf ausdrücklichen Antrag postalisch zustellen.

Das Landratsamt bittet zudem alle Antragsteller, zu prüfen, ob für die gewünschte Dienstleistung ein Zulassungsdienst beauftragt werden kann, um den Parteiverkehr weiter zu reduzieren. „Wir bauen fest auf das Verständnis unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass wir in der momentanen Phase der Corona-Pandemie jede Möglichkeit zur Kontaktreduzierung konsequent umsetzen müssen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Mit der organisatorischen Änderung orientiere man sich am Beispiel des Nachbarlandkreises Aichach-Friedberg, wo mit einem sehr ähnlichen System gute Erfahrungen gemacht wurden.

Die Außenstelle in Schwabmünchen wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie des geringeren Kundenaufkommens zunächst bei ihrem bisherigen System bleiben.