Start Coronavirus Aktuell Was gilt für wen? Die neuen Beschlüsse im Überblick

Was gilt für wen? Die neuen Beschlüsse im Überblick

Biergarten-Gastro-Gastronomie
Biergarten-Gastro-Gastronomie

Am heutigen Dienstag (04.05.2021) hat das bayerische Kabinett erneut über die weitere Vorgehensweise in der Pandemie beraten. Welche Beschlüsse dabei gefasst wurden haben wir für Euch zusammengefasst.

Geimpfte & Genesene

Bayern geht voran und stellt bereits ab dem 6. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

Ausgangssperre

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

Neue Lockerungen bei niedriger 7-Tage-Inzidenz

Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

Urlaub in Bayern

Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

Schule

Ab dem 10. Mai 2021 (Montag) findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System. Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

Körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.