Inzidenzwert über 35 – Landratsamt ordnet Allgemeinverfügung an:
Maskenpflicht in Schulen und private Feiern nur noch bis 10 Personen erlaubt.
Der Landkreis Günzburg erlässt mit dem heutigen Sonntag eine Allgemeinverfügung für das Tragen von Masken in weiterführenden Schulen.
Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 19.Oktober 2020 für alle Schulen im Landkreis Günzburg inkraft. Sie wird bis zum 26. Oktober 2020 gelten. Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Günzburg nach diesem Zeitraum noch immer über einem Schwellenwert von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohnern bewegen, treten die laut BayIfSMV geregelten Vorgaben entsprechend der Ampelstufe „Gelb“ bzw. „Rot“ inkraft. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden noch am Sonntag über die Schulen informiert.
Mit der Allgemeinverfügung ergeht zugleich die dringende Bitte an die Grundschulkinder im Landkreis, dass auch sie im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies wird über die Schulen auch an die Eltern kommuniziert. Bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen an hiesigen Schulen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung laut Landratsamt dringend angeraten. Das Tragen der Maske hat im Verlauf den Vorteil, dass Kinder, die Kontakt zu Corona-positiv getesteten Mitschülern hatten, eine Woche statt 14 Tage in Quarantäne müssen.