Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben heute den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ erlassen. Wir haben für Euch die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands – 150,00 Euro
Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe – 150,00 Euro
Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege – 500,00 Euro
Besuch von Altenheimen und Seniorenresidenzen – 500,00 Euro
Betreten einer Hochschule durch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthalt in einem Risikogebiet jene betreten – 500,00 Euro
Betrieb von Einrichtungen die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen – 5.000,00 Euro
Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels für Kunden (ausgenommen solche des täglichen Bedarfs – vgl. VO) – 5.000,00 Euro
Öffnung eines Gastronomiebetriebes bzw. Abgabe von Speisen und Getränken, soweit keine Abgabe von mitnahmefähigen Speisen – 5.000,00 Euro
Wichtiger Hinweis: Bei allen genannten Geldbeträgen handelt es sich um den Regelsatz.