St 2015 Radweglückenschluss nördlich Ettringen – Neubau eines straßenparallelen Geh- und Radwegs – (16.10.2024 PM 60)
Das Staatliche Bauamt Kempten hat beschlossen, dass nördlich der Gemeinde Ettringen ein neuer Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2015 gebaut werden soll. Dieser bindet an den letztes Jahr hergestellten Radweg südlich von Hiltenfingen an und schließt somit die bestehende Radweglücke. Die dadurch entstehende durchgehende Radwegverbindung erhöht sowohl die Verkehrssicherheit, als auch den Verkehrsfluss. Ab Dienstag, den 22.10.2024 beginnen die Bauarbeiten, welche bis zum Ende des Jahres andauern werden. Während dieser Zeit wird die Staatsstraße einseitig längs gesperrt, so dass die beiden Fahrtrichtungen verschmälert und mit beschränkter Fahrgeschwindigkeit befahrbar sind.
Der Radverkehr hat in der bayerischen Verkehrspolitik eine hohe Priorität. Das Fahrrad ist oft auf kurzen und mittleren Strecken das effektivste und schnellste Verkehrsmittel. Zudem nutzen immer mehr Menschen in der Freizeit das Fahrrad für Ausflüge. Aufgrund dessen hat sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr das Ziel gesetzt, dass aktuelle bayerische Radwegenetz zu einer modernen und attraktiven Radweginfrastruktur auszubauen. Auch im Landkreis Unterallgäu sollen fehlende Radwegverbindungen hergestellt sowie Radweglücken geschlossen werden. Infolgedessen baut nun das Staatliche Bauamt Kempten entlang der Staatsstraße 2015, nördlich der Gemeinde Ettringen, einen neuen unselbstständigen Geh- und Radweg. Somit entsteht eine durchgehende Nord-Süd-Radwegverbindung, die sowohl die Verkehrssicherheit für die Radfahrer als auch den Verkehrsfluss auf der Staatsstraße deutlich erhöht.
Für die Baustelleneinrichtung inkl. Verkehrssicherung wird die Staatsstraße 2015 am Dienstag, den 22.10.2024 für einen Tag halbseitig gesperrt und der von Norden kommende Verkehr über die MN 36 bis Siebnach und anschließend über die MN 9 nach Ettringen umgeleitet.
Ab Mittwoch, den 23.10.2024 beginnen dann die eigentlichen Arbeiten für den Radweg. Den Großteil der Bauzeit kann der Verkehr beidseitig mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit und Fahrbahnbreiten aufrechterhalten werden. Temporär werden aber auch halbseitige Fahrbahnsperrungen notwendig sein. Während dieser Zeit wird der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage geregelt.
Bild: Staatliches Bauamt Kempten