Start Allgemein Die Freizeitparks öffnen – aber welche Regeln gelten vor Ort?

Die Freizeitparks öffnen – aber welche Regeln gelten vor Ort?

Pünktlich zu Pfingsten öffnen endlich wieder die Freizeitparks. Doch welche Regeln gelten dann und wie wird für die Hygiene vor Ort gesorgt? 

Die Betreiber der Freizeitparks müssen sich zu den Auflagen jeweils mit den Behörden vor Ort absprechen und jeder Fall muss einzeln bewertet werden.

Der Skyline Park in Bad Wörishofen wird am 30.Mai öffnen. Hier gibt es zu jedem einzelnen Fahrgeschäft eine Regelung. Allgemein gilt, dass Tageskarten vorab online gekauft werden müssen. Die Besucher erhalten bei der Ankunft ein Armband, auf welches sie ihre Namen schreiben müssen. So ist für die Mitarbeiter erkennbar, welche Personen zueinander gehören. Ab 6 Jahren gilt eine Maskenpflicht in allen überdachten Bereichen Dazu gehören die sanitären Einrichtungen, Wartebereiche, die Gastronomie und die Attraktionen. Durch eine zentrale Beschallungsanlage wird regelmäßig an die Abstandsregel von 2 Metern erinnert. Zusätzlich wird ein spezielles Produkt zur Desinfektion angewendet und die Besucher können Einmalhandschuhe an den Fahrgeschäften erhalten.

Das LEGOLAND Deutschland plant seine Eröffnung für den 30. Mai. Grundlage für die Öffnung ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern sowie die Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Bereits seit einigen Wochen arbeiten sie an einem Maßnahmenpaket. Dieses Konzept wurde den örtlichen Behörden vorgestellt und wird nun gemeinsam abgestimmt. Sobald nähere Details bekannt sind werden wir hier darüber informieren.

Das Ravensburger Spieleland kann bereits einen Tag früher, ab dem 29.05. besucht werden. Es umfasst eine Fläche von 30 Hektar mit vielen Grünflächen und weiten Wegen. So ist genug Platz um den vorgegebenen Mindestabstand einhalten zu können. Die Saison wird bis zum 8.11. verlängert. 

Ebenfalls der Schwaben Park und das Schwaben Dorf. Auch hier gilt eine Registrierung vorab. Weitere Hygieneregeln zu beiden Parks werden demnächst bekannt gegeben.