Vier Gleise zwischen Ulm und Augsburg α 26 Minuten Zielfahrzeit für Fernverkehrszüge
Am 30. Mai 2022 fand eine weitere Strategische Planungsbegleitung statt. Bei diesem Gespräch mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums (BMVD) wurden die bekannten Projektziele uneingeschränkt bestätigt.
Zentrale Vorgaben des Bundes
Die zentralen Vorgaben waren und sind die Zielfahrzeit von 26 Minuten, die Güterverkehrstauglichkeit, eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h sowie durchgängig vier Gleise.
Entwicklungen der Fernverkehrszahlen
In den ersten und zweiten Gutachterentwurf des Deutschlandtakts war eine Zielfahrzeit von 30 Minuten hinterlegt. So sah die zweite Version des Gutachtens 132 Fernverkehrszüge zwischen den beiden Städten vor. Die ersten beiden Gutachterentwürfe waren Arbeitsstände und keine Grundlage für das Bahnprojekt Ulm-Augsburg.
Diese Funktion hat der dritte und finale Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes übernommen. Dort sind die Vorgaben geregelt, die für das Projektteam bindend waren und sind. Darunter fällt die Fahrzeit von 26 Minuten sowie 40 Minuten mit Halt in Günzburg. Außerdem – und das ist zentral in dieser Debatte – sieht diese finale Version bei einer Ausbaustrecke eine Viergleisigkeit zwischen Gessertshausen und Augsburg vor. Als Ergebnis einer Eisenbahnwissenschaftlichen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass auch zwischen Gessertshausen und Dinkelscherben vier Gleise notwendig sind. Im Bereich Neu-Ulm bis Unterfahlheim wurde durch die Integration des sogenannten 740m-Gleises Neu-Ulm ebenso eine Viergleisigkeit notwendig. Zusammen mit den oben genannten Vorgaben ergibt sich eine durchgängige Viergleisigkeit von Ulm bis Augsburg. Daneben rechnet der Gutachterentwurf mit 114 Fernverkehrszügen pro Tag. Das sind zwar weniger Züge als im zweiten Entwurf vorgesehen waren (132), aber mehr als der BVWP 2030 (98) vorsah.
Diese Sachverhalte wurden bereits mehrfach durch das Projektteam vorgestellt und sind keine Neuheiten.
Weitere Informationen zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg im Internet unter: