Start Allgemein Lockdown-Verlängerung bis 28. März: Alle Infos im Überblick

Lockdown-Verlängerung bis 28. März: Alle Infos im Überblick

Am heutigen Mittwoch (03.03.2021) sind Bund und Länder erneut zusammengekommen, um über die weitere Vorgehensweise in der Pandemie zu beraten. Bei einer langen Sitzung wurden wichtige Punkte nachgebessert und beschlossen. Der Lockdown geht in eine weitere Verlängerung bis zum 28. März, allerdings mit einem 5-Punkte Stufenplan. Der Beschluss muss jetzt noch von den Ländern im jeweiligen Kabinett bestätigt werden. Markus Söder hat bereits eine Pressekonferenz für Donnerstag (04.03.2021) um 13 Uhr angekündigt.
Wir haben nachfolgend alle wichtigen Infos für Euch zusammengefasst

Private Zusammenkünfte

  • Ab dem 08.03.2021 werden private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Lockerungen im öffentlichen Bereich

  • In Bayern werden neben den bisherigen Öffnungen auch Buchhandlungen mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen können (2. Öffnungsschritt)
  • Öffnung aller bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen

Öffnungsplan bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50

  • Stabile Inzidenz von unter 50 (3. Öffnungsschritt)
    • Öffnung des Einzelhandels (mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm)
    • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
    • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich,
      auch auf Außensportanlagen
  • Inzidenz 14 Tage lang nach Inkrafttreten des 3. Öffnungsschritts stabil unter 50 (4. Öffnungsschritt)
    • Öffnung der Außengastronomie
    • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
    • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
  • Inzidenz 14 Tage lang nach Inkrafttreten des 4. Öffnungsschritts stabil unter 50 (5. Öffnungsschritt)
    • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich
    • kontaktreicher Sport wie Material Arts-Kämpfe in Innenräumen und insbesondere Käfigen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen

Öffnungsplan bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100

  • Stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100 (3. Öffnungsschritt)
    • Öffnung des Einzelhandels für sogenannte „Click and meet“-Angebote, wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
    • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
    • Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
  • Inzidenz 14 Tage lang nach Inkrafttreten des 3. Öffnungsschritts stabil oder sinkend unter 100 (4. Öffnungsschritt)
    • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich
    • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Kunden mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
    • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen
  • Inzidenz 14 Tage lang nach Inkrafttreten des 4. Öffnungsschritts stabil oder sinkend unter 100 (5. Öffnungsschritt)
    • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm
    • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)

Wie geht es weiter?

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden am 22. März 2021 erneut beraten.