Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat eine der ersten Ausgleichszahlungen des bayerischen Härtefallfonds an einen ambulanten Pflegedienst übergeben. Der Minister übergab am Dienstag einen symbolischen Scheck über 33.000 Euro an den ambulanten Pflegedienst ‚Leben und Pflegen daheim‘ in Kaufbeuren. Holetschek betonte: „Bayern bietet da Hilfestellung, wo der Bund Lücken gelassen hat. Ich freue mich, dass neben den Kliniken auch die Pflegedienste den mit 160 Millionen Euro vom Freistaat bereitgestellten Härtefallfonds nutzen und wir so auch diesen wichtigen Teil der Langzeitpflege tatkräftig unterstützen können.“
Der Minister führte aus: „Gerade der ambulante Bereich ist erheblich von drastisch gestiegenen Spritkosten betroffen, welche die Dienste jedoch im Jahr 2022 nicht refinanzieren können. Das heißt, sie bleiben auf den gestiegenen Fahrtkosten sitzen – und das in einem Flächenland wie Bayern. Das treibt langfristig viele in die Geschäftsaufgabe. Weil die Bundesregierung die Lücke nicht schließt, springen wir mit dieser deutschlandweit einzigartigen Förderung für ambulante Pflegedienste ein. Dafür stellen wir im Rahmen des bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur 30 Millionen Euro alleine für unsere pflegerischen Einrichtungen zur Verfügung.“
Holetschek führte aus: „Bayern unterstützt seine Einrichtungen und gewährleistet trotz der vielen Herausforderungen eine medizinische Versorgung auf Spitzenniveau. Es stimmt mich positiv, dass bisher über 80 Anträge auf Ausgleichszahlungen eingegangen sind und wir in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) auch unseren Pflege- und Unterstützungsangeboten pragmatisch und schnell helfen können. Klar ist: Die rund 33.000 Euro, die wir an die Pflegeeinrichtung ‚Leben und Pflegen daheim‘ in Kaufbeuren auszahlen, sind einerseits ein wichtiges Signal, dass Bayern seine medizinischen Versorger unterstützt. Andererseits wollen wir so auch andere häusliche Pflege- und Unterstützungsangebote oder Reha-Einrichtungen motivieren, einen Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.“
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinien für die Hilfen am 11. Mai können neben den bayerischen Kliniken auch Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Leistungserbringer der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung eine Einmalzahlung beim Landesamt für Pflege beantragen.
Bisher sind beim Landesamt für Pflege 84 Anträge eingegangen, wovon sechs bereits ausbezahlt wurden (Stand 22. Juni). Insgesamt wurden bisher über 80.000 Euro an Hilfen bereitgestellt. Weitere zwölf Anträge sind vom Haushalt des LfP angeordnet und werden zeitnah ebenfalls ausgezahlt. (Bild: StMGP)